Die Antragsteller*innen müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren ordentlichen Wohnsitz (Haupt-oder Nebenwohnsitz) oder ein Anstellungsverhältnis mit einer steirischen Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung haben. Staatsbürgerin/Staatsbürger von EU-Staaten und Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.
- Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.
- Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und aufgrund ihrer bisherigen Leistungen die Basis für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten gelegt haben.
- Die Forschungsarbeit ist dem Bereich der Ernährungsforschung (Humanernährung) zuzuschreiben.
- Arbeiten, welche in den letzten 3 Jahren approbiert und mit Sehr Gut benotet wurden, können eingereicht werden, der Stichtag zur Abgabe der Arbeit an der jeweiligen Universität ist der 1.3.2019
- Die Wiedereinreichung einer bereits zuvor eingereichten Arbeit für einen der Sterz-Forschungspreise ist zulässig, sofern keine Prämierung erfolgte.